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1. Raubkopie ist der umgangssprachliche Begriff für illegal hergestellte oder verbreitete Kopien von urheberrechtlich geschützten Daten. Im Urheberrecht entspricht eine “Raubkopie” einer “rechtswidrig verbreiteten Kopie von Daten”. Die Daten können Filme, Musik, Bücher, Computerprogramme, Datenbanken oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material sein. Im Falle von Raubkopien wird keine Zahlung an den Urheber oder Rechteinhaber geleistet, die geleistet worden wäre, wenn eine legale Kopie gekauft worden wäre. Der Begriff Raubkopie ist umstritten legal, Piraterie ist ein Verbrechen, bei dem jemandem etwas gewaltsam genommen wird – aber im Falle einer Kopie bleibt das Original erhalten und wechselt nicht den Besitzer. Der Begriff schwarze Kopie scheint ein besserer Begriff für illegale Kopien zu sein. 1.1 Historisch gesehen ist die Raubkopie ein relativ neues Phänomen, da das Urheberrecht erst seit einigen Jahrhunderten existiert und erst im 20. Jahrhundert sein heutiges Schutzniveau erreicht hat. Vor dem Kopieren oder Nachdrucken von Büchern, der Übernahme von Liedern durch einen Sänger durch das Publikum oder andere Musiker war die Anordnung von Erzählmaterial ein ganz normaler Prozess. Eigentum existierte nur an den materiellen Trägern — z.B. an einem Buch als Objekt — nicht am Inhalt. Die Beklagten stehen im Verdacht, seit mehreren Jahren kommerziell gefäl
schte Computersoftware verschiedener Hersteller auf verschiedene Weise betrügerisch vermarktet zu haben, wie z.B. CD-ROMs und Softwarelizenzen separat zu verkaufen, preiswerte Schulversionen zu fälschen und als wesentlich teurere Vollversionen zu verkaufen, und gefälschte CDs in eigenen CD-Presswerken herzustellen. Der bisher berechnete Schaden beläuft sich auf rund 16 Millionen Euro . 2.1 Nach Schätzungen der Internationalen Handelskammer (Die Internationale Handelskammer) ist die größte und repräsentativste Wirtschaftsorganisation der Welt) 10% des gesamten Welthandelsvolumens werden bereits heute durch den Export und Import von gefälschten Waren generiert. Ein Beispiel aus Deutschland von Januar bis August zeigte, dass insgesamt 14,6 Millionen Filme illegal aus dem Internet heruntergeladen wurden, 10% mehr als im Vorjahr. Generell hat die Filmförderungsanstalt (FFA) festgestellt, dass die Verbreitung von Schwarzkopien massiv zunimmt, das Schneeballprinzip angewendet wird und diese Verbreitung durch enorme Verkaufszahlen von DVD-Rohlingen belegt wird. Die Tauschbörsen im Internet verlieren damit ihre Bedeutung als Abfallquelle.
2.2 Softwarepiraterie (Urheberrechtsverletzung ist die unerlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken, die bestimmte dem Urheberrechtsinhaber gewährte Exklusivrechte verletzen, wie z.B. das Recht, das geschützte Werk zu vervielfältigen, zu verteilen, auszustellen oder aufzuführen oder abgeleitete Werke herzustellen) ist in Vietnam , China und den Ukrainern am weitesten verbreitet. Und im globalen Vergleich sind die USA führend, gefolgt von Westeuropa. 2.3 In Deutschland wurde nun einmal ein Nutzer / Anbieter einer MP3-Tauschbörse verurteilt. Der junge Mann hatte illegal Musik angeboten. Der 23-Jährige muss eine Geldstrafe von rund 8500 Euro und Schadenersatz zahlen, weil er mehrere tausend Musiktitel unter Kazaa angeboten hat. Privatpersonen, Raubkopien nur für eigene Zwecke, ohne Verkauf. Ein solches Verhalten ist nicht strafbar, wenn die Straftat nicht nur für den eigenen privaten Gebrauch des Täters oder einer mit dem Täter persönlich verbundenen Person begangen wird oder sich auf eine solche Verwendung bezieht. Zu den verbundenen Personen gehören: Familie, Partner, Haushaltsmitglieder oder Freunde. Piraterie bleibt jedoch ein Gesetzesverstoß und kann daher zu zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen der Rechteinhaber führen. Je nach Anzahl der gefundenen Kopien kann dies teurer sein als ein Strafverfahren. Berufspiraten mit Vertriebs- und Verkaufspiraten können mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Handelt der Täter gewerblich, d.h. als Händler, wird die Strafe auf drei Jahre erhöht. Darüber hinaus gibt es natürlich auch Schadenersatzansprüche. Die gemeinsame Nutzung von Musikdateien bei Kazaa (Kazaa Media Desktop begann als Peer-to-Peer-Dateifreigabe-Anwendung mit dem von Joltid Ltd. lizenzierten FastTrack-Protokoll) kostet 8500,- Euro Strafe! Die Suche nach deutschen MP3-Wechslern hat begonnen. Ein Betreiber wurde zu einer Geldstrafe von 10.000,- Euro zuzüglich 20.000,- Euro Kosten für Gerichte und Anwälte verurteilt. Die Entschädigungsansprüche der Plattenfirmen von bis zu 300.000,- Euro stehen noch aus. Die Luft wird nach der Änderung des Urheberrechts immer dünner, man sollte lieber die Finger von illegalen Downloads lassen, es wird einfach zu teuer. 3. Für alle Hersteller von CDs und DVDs gilt ab dem 1. November 2003 eine besondere Kennzeichnungspflicht. Spätestens an dieser Stelle muss auf den Produkten klar angegeben werden, ob sie mit einem Kopierschutz versehen sind oder nicht 3.1. Die betroffenen Branchen versuchen, sich zu schützen. Seit einem Jahr ist die sensationelle Kampagne der Filmbranche der Raubkopierer mit Werbespots, Printmotiven und spektakulären Kampagnen wie “Jail in Tour” präsent. Um die unbefugte Aufnahme von Kinofilmen zu verhindern, setzen Kinobetreiber zunehmend Nachtsichtgeräte ein, um Menschen mit Videokameras aufzuspüren. Die Musikindustrie bietet nun eigene Download-Services an, mit denen Kunden Musik legal auf ihren Computer herunterladen können. Auf Audio-CDs wurden verschiedene Kopierschutzverfahren eingeführt, um zu verhindern, dass Musik kopiert und verbreitet wird.
Da diese Verfahren jedoch gegen die technischen Spezifikationen von Audio-CDs verstoßen, können legal erworbene CDs nicht mehr auf vielen Geräten abgespielt werden; dies führt zu zusätzlichem Unmut bei zahlenden Kunden. Selbst massive Verfolgung von Tätern und Schauprozessen wie in den USA schreckt die Masse der Menschen nicht ab. Bei einem solchen Massenphänomen ist es für Staatsanwälte fast unmöglich, die meisten Straftaten zu bestrafen. Die Strafverfolgung konzentriert sich in der Regel auf Menschen, die in großem Umfang mit illegalen Kopien handeln und manchmal Millionen von Dollar an Geld verdienen. Der Kriminalisierung großer Teile der Bevölkerung muss entgegengewirkt werden. Beispielsweise fordern Organisationen wie ATTAC (The Association pour la Taxation des Transactions financières et pour l’Action Citoyenne ist eine aktivistische Organisation, die ursprünglich zur Förderung der Einführung einer Steuer auf Devisengeschäfte gegründet wurde) eine Kulturflatrate, die das Kopieren für einen bestimmten Geldbetrag ermöglicht, ähnlich dem Vergütungssystem für Fotokopien. Dies kann jedoch nur eine Kopie einer Originalsoftware sein, aber seit September 2003 darf kein Programm mehr verwendet werden, das den Kopierschutz umgeht. Der Trick, die Originalsoftware zu kopieren und dann zu verkaufen, funktioniert nicht, dann wird die Sicherungskopie zu einer Raubkopie. OEM-Software wird in der Regel in Verbindung mit einem neuen Computer verkauft, dieser ist dann in der Regel bereits auf dem Computer vorinstalliert, hier haben sie rechtmäßig OEM-Software gekauft und können diese jederzeit an jedermann weiterverkaufen. Leider ist der Verkauf von original gebrauchten CDs nicht immer erlaubt. Die Musikindustrie sucht auch nach Verkäufern von gebrauchten CDs aus dem Ausland bei ebay. (eBay Inc) Sie können Original-CDs aus der Europäischen Gemeinschaft jederzeit frei verkaufen, leider unterliegen andere CDs, z.B. aus den USA , besonderen Einschränkungen. Das Urheberrechtsgesetz besagt, dass die Zustimmung des Autors erforderlich ist, um sein Werk, einschließlich des Originals, zu verkaufen. Sobald eine CD mit Zustimmung des Rechteinhabers innerhalb der Europäischen Gemeinschaft verkauft wurde, erlischt die Zustimmungspflicht für weitere Verkäufe innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Derzeit ist es noch erlaubt, auf dem Umweg der Aufnahme bei der Wiedergabe Kopien legal zu machen und dann eine DVD oder CD zu brennen. Das Urheberrecht soll jedoch bei der nächsten Überarbeitung dieser Passage verschärft werden. In Deutschland darf ich Kopien von Filmen oder Musik-CDs in kleinen Mengen (maximal 5-7 Stück) an Freunde und Bekannte verteilen, sofern kein Kopierschutz umgangen wird. Die Pauschalzahlung für Autoren ist im Preis von CD-Rohlingen und Geräten bereits enthalten. Darüber hinaus sollte man wissen, dass die direkte Umgehung des Kopierschutzes für die Erstellung einer privaten Kopie zwar verboten, aber nicht strafbar ist. In solchen Fällen kann jedoch von den Rechteinhabern ein erheblicher Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Das Teilen von Dateien ist verboten. File-Sharing ist der Austausch von Daten zwischen zwei oder mehr Computern, die mit dem Internet verbunden sind. Mit Hilfe von File-Sharing (File-Sharing ist die Praxis der Verbreitung oder des Zugangs zu digitalen Medien wie Computerprogrammen, Multimedia , Dokumenten oder elektronischen Büchern) Netzwerken können heutzutage alle Arten von Dateien heruntergeladen oder ausgetauscht werden. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn Privatkopien auf dem Heimcomputer (Heimcomputer waren eine Klasse von Mikrocomputern, die 1977 auf den Markt kamen und in den 1980er Jahren üblich wurden) oder auf CD und DVD sind in Zukunft nur noch straffrei, wenn sie aus legalen Quellen stammen. Wie bei Musik darf auch bei Filmen kein Kopierschutz (Kopierschutz, auch bekannt als Inhaltsschutz, Kopiervermeidung und Kopierbeschränkung, jede Anstrengung, die darauf abzielt, die Vervielfältigung von Software, Filmen, Musik und anderen Medien zu verhindern, meist aus urheberrechtlichen Gründen) umgangen werden. Aber der Besitz der alten Software ist erlaubt, aber nicht die Nutzung! Künftig werden die Hersteller nur noch Brennprogramme anbieten, die den Kopierschutz nicht umgehen können (Digital Rights Management Schemata sind verschiedene Zugangskontrolltechnologien, die verwendet werden, um die Nutzung von proprietärer Hardware und urheberrechtlich geschützten Werken einzuschränken). Webnapping ist ebenfalls verboten, d.h. das Kopieren von Inhalten oder Designs von anderen Websites für den eigenen Gebrauch, das Anfertigen einer Kopie zum Vertrieb, ob Verleih oder Verkauf, ist immer verboten!