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1. Bundestag und Landtag
1.1 Organisation und Aufgaben des Bundestages & Landtages
(Im Rahmen der Richtlinien leitet jeder Bundesminister sein eigenes Ressort selbstständig und in eigener Verantwortung.) – Das Prinzip der Kollegialität (die Regierung berät und entscheidet über alle Gesetzentwürfe und alle Streitigkeiten zwischen Ministern). Funktionen des Landtages: – Der Präsident der Republik wird vom Ministerpräsidenten gewählt, der die Ausübung der Exekutivgewalt überwacht und sich im Rahmen der Zuständigkeit des Landes mit öffentlichen Angelegenheiten befasst. Er ist für die Organisation des Parlaments gemäß der Verfassung verantwortlich: Jeder Abgeordnete hat die Pflicht, die Verfassung zu respektieren und seine Kräfte zum Wohle des Landes und seiner Bürger einzusetzen. Er ist nicht an Weisungen oder Anweisungen gebunden und nur seinem Gewissen, seinen Vizepräsidenten und Sekretären gegenüber verantwortlich
1.2
Gesetzgebungs- und Kontrollfunktion in der Gesetzgebungsfunktion von Bundestag und Landtag: Im Bundestag und Landtag funktioniert die Gesetzgebung in mehreren Phasen, der Initiativphase, der Beratungsphase, der Entscheidungsphase und der Umsetzung. In beiden Institutionen werden in der Entscheidungsphase bis zu drei Rechtsberatungen durchgeführt, die von dazwischen liegenden Ausschüssen überprüft werden. In beiden Fällen gibt es mehrere Stimmen, wobei im Landtag eine Ab
stimmung unter den Mitgliedern des Landtages und im Bundestag eine Abstimmung unter den Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates erfolgt. Der Bundesrat ist ein Gesetzgebungsorgan, das die sechzehn Länder auf nationaler Ebene vertritt. Der Bundesrat ist in diesem Zusammenhang wichtig, da er seine eigenen Gesetzesideen einbringen, zu den Gesetzentwürfen der Regierung Stellung nehmen, mögliche Einwände gegen Gesetze erheben kann, die nicht übereinstimmen, und zu einer endgültigen Ablehnung oder Genehmigung führen kann. Zudem beteiligt sich der Bundesrat an der Verabschiedung von Bundesverordnungen und seiner Europapolitik. Darüber hinaus gibt der Bundesrat den Ländern mehr Einfluss auf die Gesetzgebung auf Bundesebene und ermöglicht es ihnen, ihre Interessen durch Ablehnung der Gesetzgebung einzubringen.
In der Gesetzgebung unterscheidet es sich, dass während der Initiativphase im Bundestag Gesetzesvorschläge im Bundesministerium erarbeitet werden, die im Landtag neben der Landesregierung auch teilweise von der Bevölkerung erarbeitet werden können. Im Landtag ist die Konsultationsphase nicht so detailliert wie im Bundestag, wo mindestens 5% der Bundestagsabgeordneten ihre Entwürfe einreichen müssen und der Bundesrat und der Bundestag über die Vorschläge entscheiden müssen. Nachdem die Entwürfe von den Ausschüssen in der Entscheidungsphase geprüft wurden, können sie im Landtag endgültig abgelehnt werden, wenn sie im Bundestag abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, das Gesetzgebungsverfahren über den Vermittlungsausschuss wieder aufzunehmen, der den Vorschlag weiter ändern kann. Sollte ein Gesetz verabschiedet werden, wird es im Bundestag von der Bundeskanzlerin und dem zuständigen Minister sowie dem Bundespräsidenten unterzeichnet. Im Landtag ist der Präsident des Landtags für die Unterzeichnung des Gesetzes zuständig. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gesetzgebung auf Bundesebene stärker kontrolliert wird als auf Länderebene, da die Gesetzgebung im Bundestag durch umfassendere Verfahren gekennzeichnet ist und an mehreren Stellen Zustimmung finden muss. Darüber hinaus zeigt sich, dass der Landtag nur in bestimmten Bereichen teilnehmen kann. Kontrollfunktion Die Kontrollfunktion wird sowohl vom Bundestag als auch vom Landtag wahrgenommen. Kontrollorgane sind die Regierung und die Opposition, die sich gegenseitig durch Untersuchungsausschüsse kontrollieren. Beide Versammlungen haben die Möglichkeit, rechtlich zu prüfen, ob die politischen Entscheidungen in Form von Gesetzen und Verordnungen verfassungsrechtlich sind. Das konstruktive Misstrauensvotum kann dazu genutzt werden, die Regierung oder Regierungsmitglieder zu ersetzen. Die Steuerungsfunktion unterscheidet sich jedoch dadurch, dass die Steuerung nur auf einer eigenen Ebene durchgeführt wird. Darüber hinaus gibt es ein parlamentarisches Fragerecht, bei dem immer große und kleine Fragen aus dem Bundestag und dem Landtag beantwortet werden. Darüber hinaus müssen Kabinettberichte und Regierungsinterviews ausgefüllt werden. Zusammenfassend kann man davon ausgehen, dass sich die Steuerungsfunktion in einigen Punkten unterscheidet.
1.3 Drei Grundsätze der Bundesregierung Die drei Grundsätze der Bundesregierung sind die Kanzler-, Ressort- und Kollegialgrundsätze. Das Kanzlerprinzip bedeutet, dass der Bundeskanzler die politischen Leitlinien festlegt und für sie verantwortlich ist. Das Abteilungsprinzip funktioniert auf die gleiche Weise. Im Rahmen der Leitlinien führen die einzelnen Minister ihre eigenen Abteilungen (Amtsbereiche) selbstständig und in eigener Verantwortung. Das Kollegialprinzip ist das Prinzip, nach dem alle wichtigen Entscheidungen vom Kabinett getroffen werden. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten werden die Entscheidungen mit der Mehrheit der Stimmen des Kabinetts getroffen. Der Bundeskanzler hat bei Streitigkeiten das letzte Wort. Der Kanzler hat jedoch eine begrenzte Macht. Obwohl er nach dem Kanzlerprinzip der Bundesregierung bestimmt, muss er jedoch, z.B. in einer Koalitionsregierung, bei der Bildung der Bundesregierung auf die Wünsche des Koalitionspartners eingehen und seine unterschiedlichen parteipolitischen Interessen mit Hilfe geeigneter Personalauswahlverfahren vertreten. Die Judikative wird vom Bundesverfassungsgericht ausgeübt (Das Bundesverfassungsgericht ist das durch das Grundgesetz oder das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschaffene oberste Verfassungsgericht) es ist unabhängig und über das gesamte Grundgesetz kontrolliert. Die Exekutive ist der Bund, der die verabschiedeten Gesetze umzusetzen hat. Das Gesetz wird vom Bundestag verabschiedet, der aus Regierung und Opposition besteht. (Gesetzgebung vgl. Band 2) Alle drei Organe überwachen sich gegenseitig. Die Legislative ist eng mit der Exekutive verbunden, da die Bundesregierung auch im Bundestag tätig ist (Der Bundestag ist in Deutschland ein Verfassungs- und Gesetzgebungsorgan auf Bundesebene). (z.B. die Minister). Darüber hinaus ist die Einschränkung und Kontrolle der Herrscher in der BRD gekennzeichnet durch: – Die Opposition im Bundestag mit der Aufteilung der Staatsgewalt und der Aufgaben zwischen Bund, Ländern und Kommunen, die öffentliche Meinung, die weitreichenden Befugnisse des Bundesverfassungsgerichts.