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1) Einführung und Vorwort
Verschuldung und Überschuldung der privaten Haushalte ist zunehmend ein sozialer und wirtschaftlicher Treibstoff. In Zeiten steigender Arbeitslosigkeit und vor allem Langzeitarbeitslosigkeit, Reallohnverluste durch Tarifabschlüsse unterhalb der Inflationsrate, aber auch die stetig steigenden Beiträge zu den Sozialversicherungssystemen und Kürzungen der Sozialleistungen einerseits und die überproportional steigenden Lebenshaltungskosten andererseits, immer mehr Kredite und damit vor allem bedürftige Kreditnehmer. Ratenverpflichtungen können nicht mehr erfüllt werden, da das frei verfügbare Haushaltseinkommen nicht mehr ausreicht, um die Lebenshaltungskosten und die zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen zu decken. Die Gläubiger reagieren darauf mit dem Bau des modernen Schuldturms, von dem sich der Schuldner nur in einer Weise befreien kann: Durch Bezahlung. So werden Kredite gekündigt und zur sofortigen Zahlung fällig, Mahnungen und Mahnungen verschickt, Verzugszinsen erhoben, Inkassobüros mit dem Einzug der Forderungen beauftragt, Lohnabtretungen offengelegt, Beschlagnahmungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung beantragt (die Todesstrafe , auch Todesstrafe genannt, ist eine staatlich sanktionierte Praxis, bei der eine Person vom Staat als Strafe für ein Verbrechen hingerichtet wird) und als letztes Mittel die Abgabe der eidesstattlichen Ver
sicherung verlangt wird. Neben einer oft relativ kleinen Hauptforderung haben die Gläubiger bald erhebliche Nachforderungen. Am Ende steht der Schuldner oft vor einem kaum mehr überschaubaren Forderungsberg, der in vielen Fällen auch bei weiteren Ratenzahlungen nicht abnimmt, sondern durch die Verrechnung von Zinsen und Kosten weiter zunimmt (§ 367 BGB). In diesem modernen Schuldturm ist der Schuldner für mindestens 30 Jahre gefangen,
da der Gläubiger 30 Jahre nach einem rechtskräftigen Urteil wieder einziehen kann. Aber auch über diesen Zeitraum hinaus kann er auf Zahlung bestehen, da die Verjährung (Verjährungsfristen sind Gesetze, die von Gesetzgebern in Common Law-Systemen erlassen werden, um die maximale Frist nach einem Ereignis festzulegen, innerhalb derer ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden kann) durch eine erneute Vollstreckungsmaßnahme unterbrochen wird und somit von Anfang an beginnt.
Diese für den Schuldner mehr oder weniger aussichtslose Situation soll sich zum 01.01.1999 mit Inkrafttreten der neuen Insolvenzverordnung (InsO) ändern, die es erstmals auch Privatpersonen erlaubt, einen
Insolvenzantrag mit Restschuldbefreiung zu stellen. 2. Definitionen von Verschuldung und Überschuldung
Schulden werden immer dann genannt, wenn ein Haushalt Ansprüche gegen ihn hat, die er sofort oder in der Zukunft begleichen muss.
“Konsum, Sparen und Kreditaufnahme gehören zum normalen Wirtschaftsverhalten der privaten Haushalte. In einer entwickelten Gesellschaft mit hohen Realeinkommen ist die Kreditaufnahme und damit die Verschuldung für breite Bevölkerungsschichten eine Selbstverständlichkeit. Schulden sagen also nichts über die Zahlungsfähigkeit der Person aus, gegen die diese Forderungen bestehen.
Laut Nothacker4 liegt jedoch eine Überschuldung vor, wenn der Schuldner auch in absehbarer Zeit nicht in der Lage ist, die Summe seiner fälligen Zahlungsverpflichtungen zu begleichen und wenn weder Vermögenswerte noch andere Kreditlinien zur Deckung seiner Lebenshaltungskosten zur Verfügung stehen.
“Oder kurz gesagt, die gesamten monatlichen Ausgaben sind höher als das Einkommen.”
In jedem Fall ist die Überschuldung eine kritische Lebenssituation für den betroffenen Haushalt. Wenn die Verschuldung als normaler Staat definiert werden soll, stellt die Überschuldung einen Ausnahmezustand dar (eine Regierung oder Teilung des Staates (d.h.), eine Extremsituation. Da es zu bestimmen, ist es nicht immer möglich, bei der weiteren Betrachtung eine sehr genaue Unterscheidung zwischen Verschuldung und Überschuldung zu treffen.
Obwohl Schulden und die daraus resultierende Überschuldung zwei verschiedene Ereignisse sind, finden sie in einem gemeinsamen Bezugsrahmen statt. Die Ziele von Verschuldung und Überschuldung sind jedoch grundsätzlich widersprüchlich. Bei der Verschuldung ist eine Überschuldung nicht beabsichtigt; im Gegenteil, die private Verschuldung sollte in der Regel zu einem Anstieg des Konsums, der privaten Investitionen und der Vermögensbildung und damit zu einer Verbesserung der Lebensqualität führen. Überschuldung hingegen bedeutet in der Regel weniger Konsum und eine Verringerung der Lebensqualität. Überschuldung, verstanden als Zahlungsunfähigkeit, beschreibt somit eine Zwangssituation, die nicht nur zu wirtschaftlicher, sondern auch zu psychischer und sozialer Destabilisierung führt und häufig mit Problemen in Ehe und Familie sowie emotionalen Problemen mit einer Einschränkung der Verständigungs- und Handlungsfähigkeit verbunden ist 2.1 Gründe für die Kreditaufnahme Wie die GP-Studie zeigt, ist der Erwerb von langlebigen Konsumgütern (Möbel, Autos etc.) die Hauptursache, die eine Kreditaufnahme erfordert. Besorgniserregend ist aber auch, dass einerseits viele Kredite ausschließlich zur Tilgung anderer kurzfristiger Kredite (Umschuldungskredite) aufgenommen werden, wobei generell schlechtere Konditionen akzeptiert werden müssen.
Auf der anderen Seite sind viele Haushalte offensichtlich auf Kredite angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, da sie ihn nicht (mehr) aus anderen Quellen wie Einkommen und/oder Sozialleistungen decken können. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung, die einerseits durch Reallöhne (Reallöhne sind inflationsbereinigte Löhne oder gleichwertige Löhne in Bezug auf die Menge der zu erwerbenden Güter und Dienstleistungen) Verluste durch eine Erhöhung der Steuerlast und andererseits durch die Kürzung und Abschaffung der Sozialleistungen gekennzeichnet ist, dürfte sich dieses Problem noch verschärfen. 2.2 Der Übergang von der Verschuldung zur Überschuldung verläuft in der Regel reibungslos. Dieser Prozess kann in der Regel in fünf Phasen dargestellt werden. Eine Minderheit der Kreditnehmer befindet sich jedoch bereits in einer Situation der latenten Überschuldung. Je nach Berechnung reichen schon geringe Änderungen auf der Einnahmen-/Ausgabenseite aus. Diese Phase löst offenkundige finanzielle Schwierigkeiten aus.
Phase 3: Versuch, die finanziellen Schwierigkeiten mit eigenen Mitteln zu lösen – In dieser Phase werden Anstrengungen unternommen, um einerseits das Haushaltseinkommen zu erhöhen und andererseits die Ausgabenseite zu minimieren. Neue Kredite werden aufgenommen, um die gestörten Kredite zu ersetzen. Da die neuen Kredite in der Regel mit hohen Kosten verbunden sind, verbessert sich die Situation meist nur kurzfristig. Diese Phase wird oft von sozialer Isolation , Partnerschaftsproblemen und manchmal auch psychosomatischen Störungen begleitet. Stundungsvereinbarungen, Kreditkündigungen, Umschuldungen etc. verursachen neue Kosten, die das Haushaltseinkommen zusätzlich belasten. Im schlimmsten Fall können nur noch anfallende Kosten und Verzugszinsen gezahlt werden. Diese Verschuldungssituation kann in der Regel nicht mehr allein durch den betroffenen Haushalt bewältigt werden.
2.3 Gründe für Überschuldung Arbeitslose Eine Studie aus den 80er Jahren über die materielle Verarmung von Langzeit- und Mehrfacharbeitslosen kommt zu dem Schluss, dass 39% der Befragten mit ihren Zahlungsverpflichtungen im Rückstand sind.
Jüngste Studien zur Überschuldung von Arbeitslosen in Westdeutschland zeigen, dass 7,9 % (202.000) aller Empfänger von Arbeitslosengeld (Arbeitslosengeld sind Sozialhilfeleistungen des Staates oder anderer autorisierter Stellen an Arbeitslose) und die Arbeitslosenunterstützung überschuldet sind und weitere 131.000 Familienangehörige von Arbeitslosen von ihrer Überschuldungssituation betroffen sind. Betrachtet man alle Arbeitslosen (Begünstigte und Nichtbegünstigte), so wird davon ausgegangen, dass insgesamt 400.000 Arbeitslose direkt und mindestens weitere 260.000 Personen indirekt betroffen sind. Nach einer Stichprobenerhebung in Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfalen ist mit rund 18 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste und flächenmäßig viertgrößte Bundesland) und Baden-Württemberg (File:Wirkoennenalles.jpg|thumb|250px|A campaign sticker, übersetzt “We can[do] anything), beträgt die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit unter den Überschuldeten 74 Wochen, während der Bundesdurchschnitt 1994 29,5 Wochen betrug. Menschen mit niedrigem und/oder unregelmäßigem Einkommen Laut der GP-Studie hat jeder vierte von Schuldnerberatungsstellen unterstützte Kunde ein Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1.000,00 DM, 75% nicht mehr als 2,00 DM (Disneymania 2 ist das zweite Disneymania-Album) 000,00 für die Haushaltsführung (inklusive Miete). Statistiken von kirchlichen Schuldnerberatungsstellen und Sozialverbänden zeigen ein besonders hohes Überschuldungsrisiko (ca. 31%) für Familien mit Kindern, wobei in dieser Gruppe junge Familien (bis 25 Jahre) erneut besonders stark von Überschuldung betroffen sind. Alleinerziehende hier ist hervorzuheben, dass rund 86% der Alleinerziehenden Frauen sind, von denen nur 5 bis 6% Leistungen nach AFG erhalten, da sie in der Regel die formalen Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen. Nur 15% der geschiedenen Frauen erhalten (wegen mangelnder Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft des geschiedenen Partners) Ehegattenunterstützung, so dass dieser Personenkreis in der Regel auf Leistungen nach dem BSHG verwiesen bleibt. Häftlinge Die Gruppe der Häftlinge hat ein besonders hohes Risiko der Überschuldung zu tragen. Dies resultiert zum einen aus der hohen finanziellen Belastung u.a. durch Bußgelder aus unerlaubter Handlung (Eine unerlaubte Handlung ist ein zivilrechtliches Delikt, das ungerechtfertigterweise zu einem Verlust oder Schaden führt, der zu einer rechtlichen Haftung für denjenigen führt, der die unerlaubte Handlung begeht), Schmerzensgeld und Gerichtskosten, und zum anderen aus der fehlenden Möglichkeit der Rückzahlung während der Haftzeiten. In dieser Zeit häufen sich die direkt aus der Straftat resultierenden Schulden mit den bereits bestehenden Verbindlichkeiten zu einem kaum zu bewältigenden Schuldenberg. In der GP-Studie wird angenommen, dass ¾ der Häftlinge auch ein Schuldenproblem hat, wobei die durchschnittliche Schuldenhöhe des Bayerischen Landesverbandes für Häftlingspflege und Bewährungshilfe auf über 40.000,- DM ermittelt wurde. Drogenabhängige Ähnlich wie die Gruppe der Häftlinge haben Drogenabhängige eine sehr hohe Verschuldung/Überschuldung. Eine Untersuchung aus dem Jahr 1985 in hessischen Langzeittherapieeinrichtungen zeigt, dass 84% der Patienten mit einer durchschnittlichen Verschuldung von rund 17.000 DM verschuldet sind.
Diese bestehen einerseits aus Schulden aus unerlaubter Handlung und Gerichtskosten (57%) und Anwaltskosten (39%), andererseits stehen sie in direktem Zusammenhang mit der Beschaffung von Arzneimitteln (Bankkredite = 56%; Schulden bei Verwandten und Bekannten = 42%). Die GP-Forschungsgruppe schätzt die Gesamtzahl der überschuldeten Drogenabhängigen auf etwa 40.000 bis 60.000. Kranke Menschen Sie laufen Gefahr, ihren Arbeitsplatz mit allen bekannten wirtschaftlichen und psychosozialen Folgen und möglichen Nebenwirkungen zu verlieren. Aber auch die Finanzierung notwendiger Medikamente und Heilmittel kann zu einer Überschuldung führen. Empfänger von Sozialhilfe oder Leistungen nach dem AFG Aufgrund der Höhe der Leistungen ist es insbesondere den Empfängern von Sozialhilfe nicht möglich, während der Bezugsdauer Rückzahlungen zu leisten und damit eine Reduktion der Verbindlichkeiten zu erreichen. Erschwerend kommt hinzu, dass bei der Ermittlung des sozialhilferechtlichen Existenzbedarfs keine bestehenden Schulden berücksichtigt werden können. Dies ist gravierend in Fällen, in denen eine Lohnpfändung vorliegt (Pfändung ist eine amerikanische Rechtsordnung zur Einziehung eines Geldurteils im Namen eines Klägers bei einem Beklagten) und das tatsächlich verfügbare Nettoeinkommen somit unter der Anforderungsgrenze liegt.
Die Klärungs- und Beratungsphase umfasst: “Kontaktaufnahme mit Gläubigern ohne direkte Schuldenregulierung – Schuldenregulierung, bei der Vereinbarungen mit Gläubigern mit dem Ziel der Schuldentilgung getroffen werden – Psychosoziale Unterstützung des Klienten durch bildungspräventive Arbeit zur Vermeidung von erneuter/weiterer Überschuldung – Öffentlichkeitsarbeit zur Überschuldungssituation der Bevölkerung.