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Das Amtsgericht ist hauptsächlich in Zivil- und Strafverfahren tätig. Für Mahnfälle ist ausschließlich das Amtsgericht zuständig. Darüber hinaus werden das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister und das Eigentumsregister beim Amtsgericht geführt. Es gilt daher als Registergericht. Das Grundbuch, das wie die öffentlichen Register nach den Regeln der freien Gerichtsbarkeit geführt wird, ist ebenfalls Teil des Amtsgerichts. Je nach den Umständen werden die Entscheidungen von einem Einzelrichter, einem Gerichtsvollzieher oder einem Dokumentenschreiber getroffen. Jedes Amtsgericht, auch der Rostocker, gehört zu einem langen Gerichtsbezirk. Das Landgericht ist in der Regel auch die höhere Instanz. In Familiensachen ist dies jedoch das Oberlandesgericht.
Bis zu einem Streitwert von 5000 ist das Amtsgericht für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts erstreckt sich auch auf Vermietung, Sorgerecht (Sorgerecht und Erziehungsrecht sind Rechtsbegriffe, mit denen das rechtliche und praktische Verhältnis zwischen einem Elternteil und seinem Kind beschrieben wird, wie z.B. das Recht des Kindes, Entscheidungen zu treffen, und die Pflicht des Elternteils, sich um das Kind zu kümmern), Unterhalts- und Familienangelegenheiten (Family Matters ist eine amerikanische Sitcom, die ihren Ursprung im ABC vom 22. September 1989 bi
s 9. Mai 1997 hat, bevor sie vom 19. September 1997 bis 17. Juli 1998 zu CBS wechselt). Der Streitwert spielt dabei keine Rolle. Sie ist auch in Fällen von Eigentumswohnungen tätig (Eine Eigentumswohnung, meist kurz Eigentumswohnung genannt, ist eine Art von Immobilien, die in mehrere Einheiten aufgeteilt ist, die jeweils getrennt voneinander stehen und von Gemeinschaftsräumen umgeben sind) Eigentum und Haft (z.B. Abschiebehaft). Es wird auch in Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren, in Insolvenzverfahren sowie in Vollstreckungs-, Nachlass- und Vormundschaftsgerichten eingesetzt.
In Fällen der Staatshaftung (Haftungsbereich für staatliche Ungerechtigkeit) ist das Amtsgericht auch unter Berücksichtigung des Streitwertes nicht zuständig. Handelt es sich um ein Strafverfahren, in dem mit einer Geldstrafe zu rechnen ist, ist der Strafrichter beim Amtsgericht tätig. Das Gericht des Laienschätzers handelt (bestehend aus einem Richter und zwei Laienschätzern) im Falle einer Straftat (Mindeststrafe 1 Jahr Freiheitsstrafe) oder einer Straftat (Freiheitsstrafe zwischen 2 und 4 Jahren). Andere bedeutende Strafsachen und Kapitalverbrechen (Mord) werden entweder vor eine große Strafkammer des Landgerichts oder einen Strafsenat des Oberlandesgerichts gebracht.