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Die Bundesregierung (Das Kabinett der Bundesrepublik Deutschland ist das oberste Exekutivorgan der Bundesrepublik Deutschland )
Er besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
Gemeinsam bilden sie das Kabinett. Die Bundesminister werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt und abberufen.
Ihre Amtszeit endet, wenn ein neunter Bundestag (der Bundestag ist ein Verfassungs- und Gesetzgebungsorgan auf Bundesebene in Deutschland ) mit jeder Beendigung der Amtszeit des Bundeskanzlers zusammentritt.
Die Bundesministerien sind gegenüber einer Vielzahl von Bundesbehörden und den Bundesverwaltungen mit eigener Verwaltungsstruktur (z.B. Eidgenössische Finanzverwaltung) zuständig. Das Umweltbundesamt (UBA), ebenfalls eine unabhängige Bundesbehörde, ist zuständig für die wissenschaftliche Forschung in den Bereichen Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung, Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaft oder Abfallentsorgung sind alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die zur Bewirtschaftung von Abfällen von der Entstehung bis zur Endlagerung erforderlich sind), Wasserwirtschaft, Bodenschutz, Umweltchemie; das Institut für Wasser -, Boden- und Lufthygiene ist Teil des UBA. Bundeskriminalamt (Das Bundeskriminalamt ist das dem Bundesinnenministerium direkt unterstellte Bundeskriminalamt (BKA), die Bundesbehörde zur Bekämpfung überregionaler Verbrechen (z.B. international organi
sierter Drogenhandel, auch Verbrechen gegen den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler usw.); es kommuniziert regelmäßig nur mit Landeskriminalämtern und international mit Interpol (The International Criminal Police Organization, ICPO oder INTERPOL, ist eine zwischenstaatliche Organisation zur Förderung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit). Die meisten davon sind ehemalige Reichseinrichtungen. Soweit die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts vorgesehen ist, ist die Errichtung einer rechtlichen Genehmigung erforderlich. Verwaltungstechnisch ist jedes Bundesinstitut einem Ministerium unterstellt. Bundesanstalten sind z.B. die Eidgenössischen Institute für Bevölkerungsforschung, Sportwissenschaften. Die Abteilung des öffentlichen Dienstes, die sich mit der Wahrung der staatlichen Interessen im Ausland (diplomatische und konsularische Vertretungen) sowie mit der Entscheidung der auswärtigen Angelegenheiten in der Zentrale (Außenministerium, Auswärtiges Amt) befasst.
Er ist sozusagen der”Chef” der Regierung. Er entscheidet, wer Mitglied der Regierung werden soll, weil er allein das Recht hat, ein Kabinett zu bilden. Er wählt die Minister aus und macht einen für den Bundespräsidenten verbindlichen Vorschlag zur Ernennung oder Abberufung. Er entscheidet auch über die Anzahl der Minister und legt deren Zuständigkeitsbereiche fest.
Obwohl der Bundeskanzler das Recht hat, seinen Ministern Weisungen zu erteilen, betont die Verfassung auch, dass die Minister innerhalb des festgelegten politischen Rahmens ihre Aufgabenbereiche selbständig und eigenverantwortlich wahrnehmen. (Abteilungsprinzip). Das Grundgesetz unterscheidet drei wichtige Arbeitsprinzipien für die Bundesregierung . Das sind das Kanzlerprinzip, das Kollegialprinzip und das Ressortprinzip.