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Das individuelle Arbeitsrecht
Sie regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer einerseits und das Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und dem Staat andererseits. Die folgenden Bereiche werden im Rahmen des Individualarbeitsrechts bearbeitet.
Das Arbeitsverhältnis – Arbeitsvertrag – Besonderheiten beim Abschluss des Arbeitsvertrages – Arten des Arbeitsvertrages – Pflichten der Vertragsparteien – Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Austritt eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis) – das Arbeitsverhältnis – das Arbeitsverhältnis – das Arbeitsverhältnis – ist grundsätzlich eine vertragliche Verpflichtung / Vereinbarung zur Erbringung von regulären und bezahlten Dienstleistungen. Arbeitsverhältnisse sind Vertragsverhältnisse, d.h. das bestehende Arbeitsverhältnis wird nicht durch einzelne Leistungshandlungen beendet, sondern es ist ein besonderer Kündigungsgrund (Kündigung, Entlassung, Rücktritt) erforderlich. Zusammenfassend können die folgenden Merkmale genannt werden: Ist eine persönliche Verpflichtung, unter der Leitung und Führung des Arbeitgebers mit seiner Arbeitsausrüstung zu arbeiten. Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer abgeschlossen und legt den wesentlichen Inhalt des konkreten Arbeitsverhältni
sses fest. Neben der Arbeitsleistung kann im Arbeitsvertrag auch die Ausbildung oder Prüfung des Arbeitnehmers festgelegt werden. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Arbeitnehmer zu schulen. Es wird zwischen Lehrstellen und nicht weiter reglementierten Lehrstellen unterschieden. Test / Probearbeitsverhältnis: Beide Parteien prüfen regelmäßig, ob die Vertragsparteien an einer Fortsetzung des begonnenen Arbeitsverhältnisses interessiert sind. Diese Beziehung wird nur vorläufig eingegangen und zeichnet sich durch die Möglichkeit einer jederzeitigen Lösung aus, die jedoch nur für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 1 Monat) besteht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich über alle wesentlichen Punkte des Arbeitsverhältnisses einigen. Kaufmännische Kompetenz Der Abschluss von Arbeitsverträgen setzt voraus, dass der Akteur den vollen Einblick hat. Für andere Personen (noch nicht 18) erscheint der gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter, Vormund (Ein gesetzlicher Vormund ist eine Person, die die gesetzliche Befugnis hat, die persönlichen und vermögensrechtlichen Interessen einer anderen Person zu vertreten, genannt Station)). Form: Der Abschluss eines Arbeitsvertrages bedarf nicht der Schriftform, mit Ausnahme von Lehrverträgen, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt für 1 Jahr, unter bestimmten Umständen kann eine Arbeitserlaubnis (2 Jahre) oder eine Ausnahmegenehmigung (5 Jahre) ausgestellt werden. Der Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Auflösung kann einvernehmlich, durch Kündigung, Rücktritt oder Entlassung erfolgen. Lebensverträge: Ein auf Lebenszeit einer Person oder für mehr als 5 Jahre abgeschlossener Vertrag (z.B. für Arbeitnehmer nach ยง Angestelltengesetz = pragmatisches Arbeitsverhältnis = Richter) kann von Arbeitnehmern jederzeit nach Ablauf von 5 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden. Befristete Arbeitsverträge: werden abgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer für einen befristeten oder zusätzlichen Bedarf eingestellt wird. Das Arbeitsverhältnis nach einem bestimmten Zeitraum. Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverhältnisse = Kettenarbeitsvertrag ist unzulässig, wenn davon ausgegangen wird, dass der Arbeitgeber beabsichtigt, den Arbeitgeber zu umgehen, um dem Arbeitnehmer das Kündigungsrecht zu entziehen, etc. Während der Probezeit kann der Arbeitgeber prüfen, ob der Arbeitnehmer für die für ihn vorgesehene Tätigkeit geeignet ist oder nicht. Diese Vereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Dabei gibt es für die verschiedenen Berufsgruppen unterschiedliche tarifliche Regelungen. Erstens, die Pflichten des Arbeitgebers: Der Begriff Vergütung umfasst alle Leistungen des Arbeitgebers, die als Gegenleistung für die Leistung des Arbeitnehmers verstanden werden. Der Begriff Lohn umfasst neben dem Grundgehalt auch finanzielle Leistungen, die regelmäßig in monatlichen oder sogar längeren Abständen ausgezahlt werden (Überstunden, Boni, Sonderzahlungen, Sachleistungen, Erfolgsbeteiligungen,….). Diese Mitteilung kann mündlich, telefonisch, durch einen Kollegen oder schriftlich erfolgen – es ist üblich, diese Mitteilung nachzuweisen. Auf Verlangen des Arbeitgebers muss der Arbeitnehmer eine Bestätigung der zuständigen Krankenkasse, eines Amtsarztes oder eines örtlichen Arztes über die wahrscheinliche Ursache der Erkrankung vorlegen. Geschieht dies trotz wiederholter Aufforderung nicht, verliert er jeglichen Anspruch auf Weiterzahlung der Verspätung. Kein Nachweis berechtigt jedoch nicht zur Lohnfortzahlung im Urlaub: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Jahresurlaub (Jahresurlaub ist bezahlte Freistellung von der Arbeit, die von den Arbeitgebern den Arbeitnehmern gewährt wird, um sie für beliebige Zwecke zu nutzen), d.h. Urlaub von der Arbeit mit Lohnfortzahlung. Die Urlaubszeit muss zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart werden. Wenn der Arbeitnehmer länger als 3 Kalendertage im Urlaub erkrankt, gelten diese Tage, an denen er nicht wieder einziehbar ist, nicht als Urlaubstage, es sei denn, er hat grobe Fahrlässigkeit begangen. Lohnfortzahlung bei persönlicher Arbeitsunfähigkeit: Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entlohnung, wenn er aufgrund eines Unfalls oder aus einem objektiv anerkannten Grund für kurze Zeit nicht arbeiten kann; z.B.: eigene Ehe, Tod von nahen Verwandten, Vorladung bei Behörden, Umzug,…. Sonderfälle der Entgeltfortzahlung: Sonderfälle der Entgeltfortzahlung sind Mutterschutz, Zivildienst und Betriebsratstätigkeiten. Verpflichtung, sich um den Mitarbeiter zu kümmern: Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Eingliederung des Arbeitnehmers in das Unternehmen und seine Arbeit ihm keinen Schaden an schutzwürdigen Rechtsgütern (Leben, Gesundheit, Ehre, Vermögen, Persönlichkeit,….) zufügt. Der Arbeitgeber haftet dem Arbeitnehmer nach dem allgemeinen Entschädigungsgesetz, d.h. bei schuldhaft rechtswidrigem Verhalten. Der Arbeitgeber haftet dem verletzten Arbeitnehmer (oder seinen Hinterbliebenen) nur für Schäden, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit (eine Berufskrankheit ist eine chronische Erkrankung, die durch Arbeit oder Berufstätigkeit entsteht) entstanden sind wenn er sie vorsätzlich verursacht hat. Der Arbeitgeber haftet auch für das Verschulden Dritter, deren Leistungen er zur Erfüllung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer in Anspruch nimmt. Das Mitverschulden (Mitverschulden in gemeinrechtlichen Gerichtsbarkeiten ist in der Regel eine Abwehr eines fahrlässigen Anspruchs, eine Klage aus unerlaubter Handlung) eines Mitarbeiters bei einem Arbeitsunfall führt jedoch nicht zu einer Leistungskürzung. Konkurs und Vergleich: Konkurs und Vergleich des Arbeitgebers führen nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn jedoch ein Unternehmen Konkurs anmeldet, verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen vorzeitig oder wird entlassen. Was uns zur Entlassung bringt: Kündigung: Kündigung ist eine einseitige, quittierungspflichtige Willenserklärung des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt die Kündigung hat nur dann Rechtskraft, wenn sie beim Vertragspartner eingegangen ist. Es muss keinen Grund geben, aber die folgenden Gründe müssen berücksichtigt werden: Kündigungsfristen und -termine Die Kündigungsfrist ist die Frist, die gesetzlich oder vertraglich zwischen dem Eingang der Kündigung und dem Datum der Kündigung liegen muss. Das Kündigungsdatum ist das Datum, an dem das Arbeitsverhältnis gekündigt werden soll. Die Kündigungsfristen variieren je nach Dienstjahr, 6 Wochen im 1. und 2. Dienstjahr, ca. 3 Monate für 5 bis 15 Jahre und 5 Monate für mehr als 25 Dienstjahre. Rücktrittsgründe Ein Rücktritt von der Kündigung ist möglich, wenn Gründe vorliegen, die den Arbeitgeber verärgern (Beitritt / Tätigkeit in der Gewerkschaft, Einberufung zum Militärdienst, Einberufung der Betriebsversammlung durch den Arbeitnehmer,….) Rücktritt wegen sozialer Rechtswidrigkeit der Kündigung: Wenn die betreffende Person bereits seit sechs Monaten in diesem Unternehmen tätig ist und die Kündigung die wesentlichen Interessen des Arbeitnehmers berührt, muss der Arbeitgeber dem Arbeits- und Sozialgericht die wirtschaftlichen oder persönlichen Gründe für die Kündigung vorlegen. Einvernehmliche Beendigung: Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein bilaterales Rechtsgeschäft ähnlich dem Abschluss des Arbeitsvertrages. Es besteht Vertragsfreiheit und eine Auflösung ist jederzeit möglich. Das Gesetz über den Schutz der Arbeitnehmer ist die Zusammenfassung aller Gesetze, deren Zweck es ist, den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Moral der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Gefahrenschutz: oder auch technischer Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz Hier werden alle Vorschriften definiert, deren Zweck es ist, Leben und Gesundheit vor drohenden Betriebsgefahren zu schützen. Sie enthält Richtlinien für medizinische Untersuchungen, Betriebseinrichtungen, Arbeitsplatzgestaltung, Schutzausrüstung und Arbeitskleidung. Im Rahmen des Arbeitsschutzes ist darauf zu achten, dass die geltenden Bestimmungen über Arbeits- und Ruhezeiten strikt eingehalten werden. Der Betriebsrat ist aufgefordert, diese Einhaltung zu überprüfen. Natürlich gibt es Ausnahmen für Arbeiten, die keine anderen Zeiten zulassen: Krankenhauspersonal, Reinigungspersonal,….) Zum Frachtschutz gehört natürlich auch der Mutterschutz: Schwangere und junge Mütter genießen erhöhten Schutz und dürfen nicht bei schwerer körperlicher oder schädlicher Arbeit eingesetzt werden. Natürlich muss er im Haus die gleiche Arbeit verrichten wie jede Hausfrau. Der Urlaub kann von einem Elternteil angenommen oder geändert werden: Nach dem 12. Lebensjahr können sie in leichten und gelegentlichen Arbeiten eingesetzt werden. Jugendliche Eine Liste dieser Personen muss in jedem Unternehmen geführt werden, in dem junge Menschen beschäftigt sind. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten. Die Arbeitszeit darf 9 Stunden für Jugendliche unter 16 Jahren und 9,5 Stunden für Jugendliche über 16 Jahren nicht überschreiten.