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Die Versetzung
Das Unternehmen kann auch interne Einstellungen im Wege von Versetzungen vornehmen, insbesondere wenn die Zahl bestimmter Arbeitsplätze, die von Arbeitnehmern besetzt sind, verringert wird und neue, unterschiedliche Arbeitsplätze geschaffen werden müssen.
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist eine Versetzung die Übertragung eines anderen Arbeitsbereichs,
– Die Kommission hat beschlossen, einen Vorschlag vorzulegen, der die Frist von einem Monat überschreiten dürfte oder der die Umstände, unter denen die Arbeiten durchgeführt werden sollen, erheblich verändern wird. Was für ein anderes Arbeitsfeld verständlich ist, lässt sich indirekt ableiten. Sind die Arbeitnehmer aufgrund der Art ihres Arbeitsverhältnisses in der Regel nicht dauerhaft an einer bestimmten Stelle beschäftigt, so gilt die Bestimmung der betreffenden Stelle nicht als Versetzung. – Ereignisse, die Kollegen oder Vorgesetzte betreffen, wie Urlaub, Krankheit, Berufskrankheit (Eine Berufskrankheit ist jede chronische Erkrankung, die durch Arbeit oder Berufstätigkeit entsteht), Familie, Unfall, mangelnde körperliche, berufliche und menschliche Eignung, Beförderung, Streitigkeiten mit Kollegen oder Vorgesetzten. Wie bereits erwähnt, kann die Bedingung dazu führen, dass der Mitarbeiter seine berufliche Situation verbessert und nicht verschlechtert. Es ist auf zwei Arten möglich: durch eine Anwei
sung des Arbeitgebers, die nur dann wirksam ist, wenn der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer es zulässt, dass sie die Grundlage für eine Richtlinie ist: Die zugewiesene Arbeit liegt in der technischen Beschreibung der Tätigkeit des Mitarbeiters, z.B. in einem bestehenden Berufsbild, und wird in der Regel in dem betreffenden Beruf ausgeführt. Allgemeine Beschreibung Die beauftragte Arbeit wird in der Regel z.B. als Büroangestellte bezeichnet und entspricht einem vernünftigen Ermessensspielraum, der angenommen werden kann, wenn die Arbeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war und nicht willkürlich angeordnet wurde. Beschreibung des Erfüllungsortes Der Erfüllungsort ist im Arbeitsvertrag nicht auf den jetzigen Ort beschränkt, sondern es wurde eine Versetzung des Arbeitnehmers aus betrieblichen Gründen im Allgemeinen oder unter Nennung bestimmter Orte, einer bestimmten Region oder einer bestimmten Peripherie vereinbart. Unter keinen Umständen darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine schlechter bezahlte Stelle zuweisen. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn er sich in seinem Arbeitsvertrag das Recht dazu vorbehalten hat. Entspricht die zu verrichtende Arbeit nicht dem Inhalt oder dem Erfüllungsort des Arbeitsvertrages oder ist die Übertragung mit einer niedrigeren Vergütung verbunden, ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages oder eine Änderungsvereinbarung erforderlich. Die Kündigung ist eine Erklärung des Arbeitgebers, dass er das Arbeitsverhältnis einseitig beendet, aber gleichzeitig den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages anbietet (A contrat nouvelle embauche, bekannt als neuer Arbeitsvertrag, neuer Arbeitsvertrag oder neuer Arbeitsvertrag in englischer Sprache ist ein von Premierminister Dominique de Villepin vorgeschlagener französischer Arbeitsvertrag, der am 2. August 2005 durch Verordnung in Kraft getreten ist) mit geänderten Bedingungen. In allen Fällen, ob Anweisung oder Kündigung, ist der Betriebsrat zu konsultieren, der die Genehmigung der geplanten Maßnahme verweigern kann. Findet die Anhörung nicht statt, ergeben sich andere Konsequenzen: Wird eine Anweisung ohne Anhörung des Betriebsrats erteilt, hat der Betriebsrat das Recht, die Maßnahme aufheben zu lassen. – Erfolgt eine Kündigung ohne Rücksprache mit dem Betriebsrat, so ist die Kündigung unwirksam. Der Betriebsrat kann der Ablehnung der Änderung aus bestimmten Gründen widersprechen. Diese sind im Betriebsverfassungsgesetz benannt. Im Falle einer weisungsgebundenen Versetzung kann der Betriebsrat unter Angabe von Gründen widersprechen.