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Einführung
Der Begriff Vergütung oder auch Vergütung steht als Oberbegriff für alle Einkünfte aus unselbständiger Arbeit. In der ökonomischen, soziologischen und juristischen Literatur wird der Begriff”Lohn” oft als Oberbegriff für Lohnformen verwendet. Dieser Begriff ist jedoch irreführend, da er leicht mit dem Begriff Lohn verwechselt werden kann, der in der Praxis für das Arbeitsentgelt verwendet wird. Der Lohn für Arbeiter kann wiederum in die Bereiche Zeitlohn und Leistungslohn unterteilt werden. Darüber hinaus kann zwischen Gehältern für Angestellte, Gehältern für Beamte und Gehältern für Künstler unterschieden werden.
Im Folgenden möchte ich auf die verschiedenen Lohnformen eingehen; in diesem Zusammenhang werden aber auch einige Lohnformen diskutiert, da es hier Überschneidungen gibt, insbesondere im Hinblick auf andere Vergütungen und Boni und die neuen Lohnformen. Traditionelle
Lohnformen
Zeitlohn Der Zeitlohn ist auch heute noch die häufigste Form der Entlohnung. Der Zeitlohn ist ein fester Lohn (Lohnsatz) für eine bestimmte Zeiteinheit (Monat, Stunde,….).
Der Mitarbeiter erhält kein bestimmtes Gehalt, das unabhängig davon gezahlt wird, wie viele Stunden er tatsächlich gearbeitet hat, sondern sein Gehalt wird auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet. Der Zeitlohn ist also der ausschließlich nach Zeiträumen berechnete Lohn. Dabei wird ein vereinbarter Lohn
satz für eine feste Zeiteinheit gezahlt. Sie wird dort gewählt, wo die Qualität im Vordergrund steht und nicht die schnelle Fertigstellung der Arbeiten. Beispiele sind Kundendienst, kreative Tätigkeiten oder Arbeiten, bei denen besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen.
Der Zeitlohn ist die einfachste Form des Lohns. In der Regel besteht kein direkter Zusammenhang zwischen der Höhe der Löhne und der geleisteten Arbeit. In der Regel wird die Arbeitsleistung jedoch an der zu erbringenden Normalleistung gemessen. Es gilt: Zeitlohn = Lohnsatz pro Zeiteinheit – Anzahl der geleisteten Zeiteinheiten
Akkordlohn Der Akkordlohn ist eine Form des Leistungslohns. Sie liegt vor, wenn der Lohn auf der Grundlage des erzielten Arbeitsergebnisses oder der besonderen Leistung des Arbeitnehmers berechnet wird.
Dabei wird für jede Leistungseinheit ein Lohnbetrag vereinbart, wobei die Höhe des Lohnes und die Ausgabemenge funktional zusammenhängen. Der Akkordlohn kann als Zeitakkord oder Geldakkord berechnet werden. Während der Zeitakkord den Arbeiter für die für ein Werk angegebene Zeit vergütet, vergütet der Geldakkord ihn mit einem bestimmten Betrag pro Mengeneinheit. Der proportionale Akkord ist üblich, wobei sich der Lohn proportional zur Leistungssteigerung entwickelt.
Durch den Akkordzuschlag ist dieser Lohn höher als der entsprechende Zeitlohn; mit dem zusätzlichen Anreiz durch den Zuschlag wird jedoch auch das Arbeitsergebnis mengenmäßig höher sein. Der Standard-Akkordzuschlag liegt zwischen 15 und 25%.
Programmlohn Der Programmlohn gibt ein bestimmtes zeitabhängiges Arbeitsprogramm an.
Die Vergütung richtet sich dann nach der termingerechten Fertigstellung der Arbeiten. Ein Grundlohn (80%) und eine Prämie (20%) für die Einhaltung der Programmzeit und -qualität werden vereinbart. Der Programmlohn kann bis auf den Grundlohn sinken, wenn die Programmzeit aus Gründen, die der Mitarbeiter zu vertreten hat, überschritten wird.
Kein Wunder, dass der Arbeitgeber in der Regel einen monetären Lohn in Form einer bargeldlosen Zahlung zahlt. Vor allem bei kurzfristiger Beschäftigung (tägliche Arbeit im Baugewerbe, im Hafen etc.) wird die Vergütung jedoch oft noch in bar ausgezahlt. Darüber hinaus gibt es auch heute noch den so genannten natürlichen Lohn. Das ist das Gehalt, das nicht in Geld ausgezahlt wird. Dies kann in den unterschiedlichsten Formen erfolgen, wie z.B.: Kauf von Waren, Essen, Schlafplatz, Wohnung, Verlassen eines Autos für den privaten Gebrauch. Pauschallohn Der Pauschallohn (Monatslohn) garantiert eine konstante Vergütung über einen längeren Zeitraum – in der Regel mindestens sechs Monate. Der Lohn wird auf Basis der Daten der vorangegangenen Abrechnungsperiode ermittelt, indem der durchschnittliche Arbeitsaufwand ermittelt und anschließend die Vergütung für die nächste Abrechnungsperiode ermittelt wird.
Diese beiden Lohnformen können als weitgehend identisch angesehen werden.
Der Prämienlohn besteht aus einem leistungsunabhängigen Basislohn und einem leistungsabhängigen Anteil. Die zur Bestimmung dieser Prämie erforderlichen Leistungsmerkmale sind intern festgelegt und können variieren. Je nachdem, wie ein Unternehmen seinen erfolgsabhängigen Anteil definiert, lassen sich die folgenden Prämien unterscheiden: Mengenprämie, Qualitätsprämie, Nutzungsprämie, Sparprämie, Terminprämie. Denkbar sind auch Kombinationen der in den genannten Prämien enthaltenen Leistungsmerkmale, sogenannte gekoppelte Prämienlöhne (z.B. volumen- und zeitabhängige Prämien). Sonstige Vergütungen Neben den Löhnen und Gehältern werden häufig andere Vergütungen vereinbart, die das Einkommen aus der Arbeit darstellen. Insbesondere die folgenden Zahlungen sind zu erwarten: Der Bonus – nicht zu verwechseln mit dem Prämienlohn – ist eine Vergütung, die zusätzlich zum Lohn und Gehalt für einen bestimmten, vom Mitarbeiter beeinflussten Erfolg gewährt wird, wie z.B. bestimmte Arbeitsereignisse (Qualität, Materialverbrauch, Anwesenheit, unfallfreies Fahren, Sieg im Profisport, Dienstalter (Treueprämie)) – Gewinnbeteiligung Gewinnbeteiligung (Bonus) ist von Gewinnbeteiligung mit Provisionscharakter zu unterscheiden. Tantiemen sind für Vorstände und Geschäftsführer üblich, können aber mit jedem Mitarbeiter vereinbart werden. Provisionsprovision (auch Gewinnbeteiligung genannt) ist die Vergütung, die in einem bestimmten Prozentsatz des Wertes eines abgeschlossenen oder vermittelten Geschäfts bemessen wird.
Sie wird als Zuschlag zum Gehalt oder mit einer vereinbarten festen Garantie, insbesondere für gewerbliche Mitarbeiter, gezahlt. Sonderzahlungen Sonderzahlungen sind Zahlungen, die ohne oder aus besonderen Gründen zusätzlich zu den anderen Zahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Ehegeld, Jubiläumsgeschenk, Bonus) gewährt werden. Ein 13. Monatsgehalt ist nur dann eine Sonderzahlung, wenn es ausdrücklich als Weihnachtsgeld (sonst Vergütung) bezeichnet wird.
Neue Lohnformen Den traditionellen Lohnformen wird vorgeworfen, dass sie sich nicht ausreichend an den Bedarf an mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt anpassen können, der insbesondere aufgrund der Globalisierung , des elektronischen Geschäftsverkehrs und der hohen Arbeitslosigkeit notwendig geworden ist.
Charakteristisch für alle neuen Lohnformen ist daher die erhöhte Flexibilität in der Lohnstrukturierung. Dies zeigen auch die entsprechenden Trends in den USA . Eine wichtige neue Lohnform ist der so genannte Investitionslohn, bei dem Teile der Vergütung als Beteiligung an den Investitionen des Unternehmens ausgezahlt werden. Die Vergütung ist damit an den Unternehmenserfolg gekoppelt. Solche Investitionen können stille Beteiligungen sein. Eine weitere Form von Investitionslöhnen sind so genannte Aktienoptionen, die zu einem festen Bestandteil der amerikanischen Vergütungsmodelle geworden sind.
In Deutschland bieten mittlerweile mehr als die Hälfte der im Deutschen Aktienindex vertretenen Unternehmen die Aktienoption p (Im Finanzbereich ist eine Option ein Vertrag, der dem Käufer das Recht, nicht aber die Verpflichtung gibt, einen Basiswert oder ein Basisinstrument zu einem bestimmten Ausübungspreis zu einem bestimmten Zeitpunkt, je nach Form der Option, zu kaufen oder zu verkaufen), an oder stehen kurz vor der Einführung. Viele nicht börsennotierte Unternehmen zahlen anstelle von Optionen auf Aktien (Jahresergebnis, Erreichung der Unternehmensziele) einen in zwei Teile geteilten Bonus. Auch wenn solche Formen der Beteiligung große Chancen für Arbeitnehmer bieten, sollten die Nachteile nicht außer Acht gelassen werden. Denn im Falle eines Konkurses des Unternehmens verliert der Mitarbeiter nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern auch das in das Unternehmen investierte Vermögen! Ein weiterer negativer Effekt kann eine mögliche Verschlechterung der Stimmung der Belegschaft in Zeiten negativer Betriebsergebnisse mit möglichen negativen Auswirkungen auf Motivation und Leistung sein. Weitere flexible Lohnmodelle So genannte Cafeteria-Modelle bieten den Mitarbeitern die Möglichkeit, zusätzliche Dienstleistungen aus einer breiten Produktpalette auszuwählen. Hat der Mitarbeiter bestimmte Leistungsziele erreicht, kann er zwischen Angeboten wie Lebensversicherung, Dienstwagen, Finanzierung der Ausbildung der Kinder etc. wählen. Diese Systeme sind derzeit noch auf die Managementebene beschränkt, aber in Zukunft für alle Mitarbeiter denkbar.
Eine weitere neue Form der Vergütung ist die Entgeltumwandlung – als arbeitnehmerfinanzierte Form der betrieblichen Altersversorgung -, bei der ein Teil der Vergütung in einen Versorgungsanspruch umgewandelt wird.
Solche Modelle werden auch für den deutschen Markt immer interessanter, da künftig nur noch eine zusätzliche private Altersvorsorge Lücken im staatlichen Rentensystem schließen kann.
Kombilohn Eine neue (aus der Not geborene) Lohnform zur Schließung von Beschäftigungslücken im Niedriglohnsektor kann als sogenannter Kombilohn angesehen werden, der ein staatlich subventioniertes Beschäftigungsverhältnis insbesondere für gering qualifizierte Langzeitarbeitslose und Sozialhilfeempfänger darstellt. Die Bundesanstalt für Arbeit O (Arbeitsökonomie versucht, die Funktionsweise und Dynamik der Märkte für Lohnarbeit zu verstehen) ffice kann einen Arbeitgeber, der einen Arbeitslosen einstellt, mit einem Zuschuss von bis zu 75% des Arbeitslosengeldes t (Arbeitslosengeld sind Sozialhilfeleistungen des Staates oder anderer autorisierter Stellen an Arbeitslose) unterstützen, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er nicht angestellt gewesen wäre.
Als Mindeststandard wird dem Mitarbeiter ein Entgelt gewährt, das durch die niedrigsten Lohn- und Gehaltsgruppen repräsentiert wird.
Darüber hinaus sind die meisten Arbeitsverhältnisse durch Tarifverträge geregelt, die heute in der Regel nur noch im Zusammenhang mit einem gesetzlich garantierten Mindestlohn relevant sind.
(Ein Mindestlohn ist der niedrigste Lohn, den die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gesetzlich zahlen müssen) Um die Berechnung der Löhne handhabbar zu machen, gibt es in der Praxis Tarifverhandlungs- und Betriebslohnsysteme, die häufig einen nach Lohngruppen gruppierten Grundlohn aufweisen, zu dem Boni und Boni hinzukommen können. Aber nach welchen Kriterien kann die Arbeit einer bestimmten Lohngruppe zugeordnet werden? Um ein gewisses Maß an Lohngerechtigkeit zu erreichen, versucht man, die Bewertung der Löhne durch oft unterschiedlich differenzierte Methoden der Arbeitsplatzbewertung zu objektivieren. Dies lässt sich in drei Komponenten unterteilen: den leistungsbezogenen Teil, der sich aus der Leistungsbeurteilung ergibt, – Prämien, die sich aus gesetzlichen Tarifverhandlungen ergeben (Tarifverhandlungen sind ein Verhandlungsprozess zwischen Arbeitgebern und einer Gruppe von Arbeitnehmern, der auf Vereinbarungen zur Regelung von Arbeitsentgelten, Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und anderen Aspekten der Vergütung und Rechte der Arbeitnehmer abzielt) – oder individuelle Vertragsbestimmungen. Ziel der Stellenbewertung ist es, die Anforderungen zu ermitteln, die ein Arbeitsplatz an den Mitarbeiter stellt.
Es handelt sich also um eine personenunabhängige Auswertung. Die Leistungsbeurteilung hingegen soll die individuelle Leistung des Mitarbeiters ermitteln (personenabhängige Bewertung).