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Das Wahlsystem des Bundestages
Umriss
Bewerben kann sich jede Person, die zu einer Partei gehört. Der Parteitag entscheidet, wer der Kandidat der ersten und zweiten Abstimmung ist oder wer der direkte Kandidat für die einzelnen Wahlkreise ist. Darüber hinaus entscheidet der Parteitag, wer auf die nationale Liste gesetzt wird und wo (zweite Abstimmung). Hinter jeder Partei verbirgt sich eine andere Meinung und ein anderes Programm, dies wird als Kandidatenwettbewerb bezeichnet. Jeder Bewerber (Direktkandidat) hat die gleichen Chancen und kann werben, muss aber die festgelegten Kriterien erfüllen. Jeder Mensch hat die Wahlfreiheit, d.h. er hat geheime Wahlen und damit geheime Abstimmungen. Diese darf nicht von Dritten beobachtet oder beeinflusst werden. Die Wahlentscheidung basiert auf einem Abstimmungsverfahren, d.h. eine Mehrheit mit Mehrheit zu erreichen (1. Stimme) oder eine 5%-Klausel im Wege des Verhältniswahlsystems zu überwinden (2. Stimme). Nach vier Jahren ist eine Wahlperiode vorbei und es gibt Wiederwahlen für den Bundestag. Die Hauptaufgabe des Bundestages ist die Vertretung des deutschen Volkes. Die Regierungsmitglieder bestehen in der Regel aus Mitgliedern der führenden Mehrheitspartei oder mit Mitgliedern der Minderheits-Koalitionspartei. Die Regierung und die parlamentarische Mehrheit bilden eine politische Einheit und stehen vereint gegen die Oppo
sition (Kontrolle). Die Regierung und die parlamentarische Mehrheit üben gemeinsam eine politische Führungsfunktion aus. 2.2 Kontrolle Der Wähler wählt sein eigenes Urteil über die Politik von Regierung und Opposition, er entscheidet, welche Partei oder Parteien die Regierung bilden und welche nicht. Durch die Wahl der Wähler erfüllt dies die Funktion der Machtkontrolle und Machtkorrektur. 2.3 Wettbewerb Der Wähler hat die Wahl zwischen verschiedenen politischen Führungsgruppen und nach ihnen thematischen Programmen. Die Mehrheit zu finden, führt zu großen und umfassenden Volksgruppen, da man sich nicht auf einzelne kleine Meinungen und Interessen beschränken kann. Infolgedessen sind nur wenige Parteien vertreten, und die Wählerschaft wählt daher eine starke Regierung oder eine starke Opposition. 2.4 Darstellung/Integration Die Auswahl erfüllt eine Darstellungs-/Integrationsfunktion. Es zeigt sich, dass es eine Identifikation zwischen Regierenden und Regierten oder Mandatsträgern gibt. Die Wahlbeteiligung der Bevölkerung ist ein aussagekräftiges Ergebnis der Integrationsfunktion. Voraussetzung für eine starke Wählerschaft ist, dass die Wähler politisch informiert und gebildet sind und dass die Wähler in der Lage sind, zwischen verschiedenen Angeboten zu unterscheiden. Alle Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz im Wahlkreis haben, haben das Wahlrecht, unabhängig von Religion, Bildung, Geschlecht, Beruf oder politischer Überzeugung. Unter bestimmten Bedingungen können Bürger ausländischer Herkunft (EG) auch an Kommunalwahlen teilnehmen. Jede Stimme hat das gleiche Recht auf Zählung und Erfolg, hier wird der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 GG durchgesetzt. Die Mitglieder werden entweder direkt oder indirekt gewählt. Die Abstimmung sollte frei von Zwang und Druck sein. Darüber hinaus darf keine demokratische Partei durch die Grundsätze des Wahlrechts benachteiligt werden. Die Abstimmung erfolgt in geheimer Abstimmung (Die geheime Abstimmung ist eine Abstimmungsmethode, bei der die Entscheidungen eines Wählers bei einer Wahl oder einem Referendum anonym sind und Versuche, den Wähler durch Einschüchterung und potenzielle Stimmenkauf zu beeinflussen, verhindert werden), wodurch sichergestellt wird, dass die Entscheidung für Dritte nicht sichtbar ist. Niemand darf überprüfen, wie sich der Wähler in der Wahlkabine entschieden hat. Es wurden Möglichkeiten entwickelt, um Wahlentscheidungen im Voraus vorherzusagen. Dieser Absatz ist in zwei Teile gegliedert. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, nicht an Befehle oder Anweisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. 3.3 Beispiele für Wahlprinzipien Birgit, zwanzig Jahre alt, darf wählen, weil sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Ivan P. ist russischer Herkunft, hat aber die deutsche Staatsbürgerschaft und ist daher stimmberechtigt. Renates Wahlergebnis hat die gleichen Erfolgsaussichten wie das ihrer Freundin Regina, denn nach dem Wahlrecht hat jede Stimme die gleichen Erfolgsaussichten. Holger darf seinen Freund Daniel nicht zwingen, für die gleiche Partei wie er selbst zu stimmen, denn die Abstimmung sollte ohne Druck und Zwang erfolgen. Partei A hat Nachteile gegenüber Partei B, aber das darf nicht passieren, da keine Partei durch die Grundsätze des Wahlrechts benachteiligt werden darf. Bei einer Bundestagswahl hat jeder stimmberechtigte Bürger zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählt der Bürger den Vertreter des Wahlkreises, d.h. das Direktmandat eines Kandidaten aus seinem eigenen Wahlkreis. Der Kandidat, der die meisten Stimmen erhält, wird auf jeden Fall in den Bundestag einziehen. (= Mehrheitsentscheidung) (Eine Mehrheit ist der größte Teil oder mehr als die Hälfte der Gesamtzahl) Bei dieser Wahl haben die Bürger Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Bundestagsfraktion dieser Partei (personalisierte Proportionalwahl), da die gewählten Direktkandidaten immer in den Bundestag ziehen. Mit der zweiten Stimme, der wichtigsten der beiden Stimmen, wird die Anzahl der Mandate für eine Partei festgelegt. Diese wird nach den Grundsätzen des Verhältniswahlsystems erteilt. Das bedeutet, dass die Anzahl der Mandate oder Sitze einer Partei für den Bundestag in der zweiten Stimme gewählt wird. Wenn die Partei z.B. bei der zweiten Abstimmung 40 Mandate erhält und bei der ersten Abstimmung zusätzlich 30 Direktmandate gewonnen hat, fallen 30 der 40 Mandate für die Direktmandate weg. Die restlichen 10 werden den von der Partei erstellten nationalen Listen zugeordnet. Wenn eine Partei jedoch beispielsweise nur 20 Sitze in der zweiten Abstimmung erhält, aber 23 Direktsitze gewinnt, würden die restlichen drei Direktsitze der ersten Abstimmung als Überhangsitze in den Bundestag einziehen. In diesem Fall wird den Kandidaten aus der Länderliste kein Mandat zugewiesen, da alle 20 erreichten Mandate bereits auf die Direktmandate der ersten Abstimmung verteilt wurden. Die 5%-Klausel ist Voraussetzung für den Wechsel in den Bundestag. Das bedeutet, dass eine Partei mindestens 5% der Gesamtstimmenzahl der zweiten Stimme haben muss, sonst kann sie nicht in den Bundestag eintreten. Die einzige Ausnahme ist, wenn die Partei drei Überhangmandate erwirbt. In diesem Fall kann sie auch als Partei im Bundestag vertreten sein. (Der Bundestag ist ein Verfassungs- und Gesetzgebungsorgan auf Bundesebene in Deutschland ) Gelingt es einer Partei, die 5%-Klausel oder 3 Direktmandate zu gewinnen, wird die Gesamtzahl der Zweitstimmen auf den Hasen Niemeyer (Die größte verbleibende Methode ist eine Möglichkeit der proportionalen Sitzverteilung für Repräsentantenversammlungen mit Parteienlisten-Abstimmungssystemen) in die Anzahl der Mandate umgewandelt. Es wird folgende Formel verwendet: Zu vergebende Sitze (598 Sitze/Mandate) Zweite erhaltene Stimmen (Gesamtzahl der Stimmen), Dezimalstellen aufgerundet. Mit dem Walgesetz mit der relativen Mehrheit wird der Kandidat mit den meisten Stimmen in einem Wahlgang in ein Parlament gewählt. In absoluter Wahl wird der Kandidat in ein Parlament gewählt, das mehr als 50% der Stimmen erhält. Dazu ist in der Regel ein zweiter Wahlgang erforderlich. Das Mehrheitswahlrecht (Ein Wahlsystem oder eine Wahlmethode besteht aus dem Regelwerk, das eingehalten werden muss, damit eine Abstimmung als gültig gilt und das festlegt, wie die Stimmen abgegeben, gezählt und aggregiert werden, um ein Endergebnis einer Wahl oder eines Referendums zu erzielen) ist für Zweiparteiensysteme gut geeignet. Bei der relativen Mehrheitsentscheidung besteht für den Wähler ein klarer Zusammenhang zwischen der Stimmabgabe und dem Ergebnis der Wahl (der Gewinner besitzt alles). Die Kandidaten sind unabhängig von den Parteien. Dies wird durch die direkte Verbindung gewährleistet. Parteien, die nicht in der Lage sind, eine relative Mehrheit der Wähler zu gewinnen, werden ausgeschlossen. Es gibt ein Ungleichgewicht der Stimmen, das im Extremfall dazu führen kann, dass eine Partei auf Wahlebene absolut die meisten Stimmen gewinnt, aber nur die zweitstärkste Partei im Parlament. Dieses Wahlsystem kann zu einer unzureichenden oder gar keinen Vertretung von Minderheiten im Parlament führen. Wählerenttäuschung Die Wähler, deren Stimmen auf der Strecke bleiben, werden frustriert sein. Im Vordergrund stehen die Parteien. Minderheitengruppen werden auch nach ihrer tatsächlichen Stärke vertreten, was der Anzahl der Sitze im Parlament der Anzahl der erhaltenen Stimmen entspricht. Bei rein proportionalen Wahlen entsteht eine nahezu wahre Darstellung der Wählerschaft der in der Wählerschaft vorhandenen politischen Referenzen. 5.2.3 Gegenargumente für das Verhältniswahlrecht 5.2.3 Gegenargumente für das Verhältniswahlrecht (Proportionales Wahlrecht kennzeichnet Wahlsysteme, durch die sich Spaltungen in einem Wählerschaften proportional im gewählten Organ widerspiegeln) Hindernisse bei der Regierungsbildung Wenn viele Parteien im Parlament vertreten sind, wird die Regierungsbildung erschwert.